Eichfahrzeuge - Eichservice Fahrzeugwaagen
Professionelle Koordination & Durchführung der Eichung ihrer Fahrzeugwaage unterschiedlicher Hersteller mit der Rüdiger Wöhrl GmbH
Die Eichpflicht von Messgeräten macht die Eichung einer Waage nach ihrem Einbau erforderlich. Die Eichfrist beginnt mit dem Tag des Inverkehrbringens bzw. der Eichung der Waage und erlischt mit dem Ende des Jahres, in welchem die Frist rechnerisch abläuft.
Ihre Vorteile auf einen Blick:
- Zertifizierter und erfahrener Partner mit optimalem Eichserviceangebot
- Persönliche Betreuung und Beratung für den optimalen Eichservice
- Keine Ersteichung durch das Eichamt erforderlich
- Eichung Ihrer Waagen und Gestellung des Eichfahrzeugs
- Amtliche Eichung und Terminkoordination mit dem Eichamt durch Rüdiger Wöhrl GmbH
- Langjähriges Know-how im Umgang mit unterschiedlichen Typen von Waagen
- Maximale Flexibilität durch individuelle Auflastungsmöglichkeiten
- Geringe Gestellungskosten durch pauschale Anreisekosten
- Zeitersparnis durch kurze Einsatzdauer
- Eichung von Fremdgeräten auf Anfrage möglich